Zensurtag: Einstieg in den Überwachungsstaat?
Dem 1. August 2009 kann man durchaus eine historische Dimension zusprechen: so kann man behaupten, dass Deutschland mit dem neuen §8a des Telemediengesetzes wieder mit Massen-Zensur und dem Aufbau einer Zensurinfrastruktur beginnt.
Je nach politischer Coleur mag das als zu harmlos formuliert angesehen werden, oder auch schon als pure Volksverhetzung. Fakt ist aber, dass die neue deutsche Republik (meines Wissens nach) nun erstmal wieder über ein gesetzlich sanktioniertes Zensurinstrumentarium verfügt. Der offzielle Name "Zugangserschwerungsgesetz" ändert daran wenig (welcher Zensor lässt sich schon gerne als solcher bezeichnen, man Frage nur bei den Chinesen nach...).
Der Untergang der Republik ist durch das neue Gesetz sicherlich nicht eingeleitet. Die Bundesregierung behauptet, hier ein wichtiges Gut - die Unversehrtheit der Kinder - zu wahren. Diesem Ziel haben sich die entsprechenden Einschränkungen unterzuordnen. Ob man das für den realen Beweggrund, eine Alibibehauptung oder auch nur für Blauäugigkeit der Politiker halten soll, darüber habe ich schon an anderer Stelle sinniert.
Schauen wir also vielleicht einmal auf die möglichen Auswirkungen des Gesetzes. Öffentlich kommuniziert wurde, dass das Gesetz von den Zugangsprovidern sogenannte DNS-Sperren verlangt. Dies ist ein vergleichsweise harmloser, und selbst von Unbedarften leicht zu umgehender Sperrmechanismus (ich vermute, selbst die Gesetzesinitiatoren würden eine solche Sperre, notfalls mit Hilfe Ihrer Kinder, binnen Minuten umgehen können). Trotz der leichten Umgehbarkeit stellt die Sperre eine gewisse Einschränkung dar, erschwert sie doch tatsächlich den Zugang von nicht ernsthaft an Kinderpornographie interessierten Personenkreisen und vielleicht den Gelegenheitstätern. Wer aber auch nur ein wenig "ernsthaftes Interesse" an diesem schändlichen Thema hat, wird mit ein wenig Googlen schnell Umgehunsmöglichkeiten finden. Ich spare mir hier, dies auch noch einmal breit zu treten - nicht, weil ich den Pädophilen keine Unterstützung leisten möchte, sondern weil die Information ähnlich breit im Netz verfügbar sind wie der morgige Wetterbericht.
Doch damit wird es schon interessant. Wie steht da noch im Gesetz?
Das Bundeskriminalamt führt eine Liste über vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll- Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten, die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen (Sperrliste).
Wenn ich das einmal frei interpretieren darf (und das wird man im "Bedarfsfall" sicherlich tun): besteht nicht der Zweck von Google darin, Informationen zu liefern? Und wie verhält es sich mit Informationen, die zum Umgehen von staatlichen Zwangsmaßnahmen, wie dem Bundetrojaner und eben dem Zensurgesetz dienen? Wäre nach dieser Logik nicht zumindest der Teil der Google Suchergebnisse zu sperren, die sich mit dem Thema "Umgehung von DNS Sperren" befassen (ähnlich wie Google in China beispielsweise keine Informationen zu "Amnesty International" liefern darf)? Dies wäre sicherlich aus Sicht des Gesetzes und seiner Intention nur konsequent. Wäre es dann aber nicht konsequent, auch die wissenslogs.de auf die Sperrliste zu setzen, denn schließlich verbreite ich hier ja gerade Informationen darüber, mit welchen Mitteln (nämlich der Google Recherche!) man solche Sperrren umgehen kann. Aber hilft mir das? Schließlich habe ich ja früher schon darüber aufgeklärt, was DNS eigentlich ist. Habe ich damit womöglich schon staatsfeindlich gehandelt...?
Schwierige Fragen ... Rechtsgelehrte werden mir sicherlich sagen können, wo hier die Verhältnismässigkeit anfängt und wo sie aufhört. Für mich aber irgendwie beunruhigend...
Halten wir fest: die DNS Sperre ist zur Verhinderung der Kinderpornographie ähnlich hilfreich wie das Verbot, kinderpornographische Bilder auf Postkarten zu versenden. Zumindest diese Kritik hat die Politik angenommen, fordert das Gesetz doch ausdrücklich die DNS-Sperre als "Mindestverfahren". Im Text ist von der wesentlich weiter reichenden IP-Sperre die Rede:
Für die Sperrung dürfen vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten verwendet werden. Die Sperrung erfolgt mindestens auf der Ebene der vollqualifizierten Domainnamen, deren Auflösung in die zugehörigen Internetprotokoll- Adressen unterbleibt.
Aha! Diese Maßnahme ist doch endlich konsequent und, ganz ernsthaft, durchaus geeigenet tatsächlich den Zugang zu Kinderpronographie (etwas) zu erschweren. Die Sache hat nur einen Haken: der Kollateralschaden ist gewaltig. Selbst wenn man nur einzelne IP-Adressen sperrt (was den Providern sicherlich Probleme bereitet), so können auf einer einzelnen Adresse mehrere tausend Webseiten betrieben werden (man stelle sich das bildlich vor, wie ein Wohnhochhaus in New York, dessen Strassenadresse gesperrt wird...).
Den Zugang wirklich sperren kann sie aber auch nicht. Schon mild entschlossene Besucher können über ausländische Provider (VPN Dial-Ins) oder den von der Bundesrepublik Deutschland geförderten Anonymisierungsdienst AN.ON den Zugang jederzeit wieder erlangen (beachte hierzu auch ein Urteil aus 2003, von dem ich allerdings nicht weiss, inwieweit es bei der heutigen Rechtslage noch bestand hat).
Die IP-Sperre stellt also schon einen erheblichen Eingriff in die private Kommunikation dar, der Nutzen ist durchaus zweifelhaft. In letzter Konsequenz müsste eigentlich der Verzicht auf jegliche Art der Kryptographie gefordert werden, denn nur so lässt sich der Zugang ernsthaft erschweren.
Für mich bleibt also die Frage, ob hier nicht rechtzeitig zur Bundestagswahl Aktionismus betrieben wird. Und obendrein schafft man es, den Überwachungsstaat wieder ein bisschen mehr zu etablieren.
Ich persönlich befürchte, dass die Politik das Thema "Kinderpornographie" nun erst einmal wieder zu den Akten legt, denn nun ist ja "eine Lösung geschaffen". Sehr viel sinnvoller wäre es sicherlich gewesen, die Ermittelungsbehörden finanziell, personell und in der Know-How-Ausstattung zu stärken, so dass Kinderpornographie durch entsprechende polizeiliche Arbeit wirklich bekämpft werden kann. Aber das kostet natürlich Geld und bringt keine sofort sichtbaren Erfolge (dafür aber nachhaltige, ein zugegebnermassen in der Politik ungebräuchliches Wort).
Dann also doch lieber Scheinerfolge, die richtig vermarkten, und als Nebeneffekt noch den Einstieg in die Zensur "abzustauben" ist ja auch nicht schlecht...
Schade nur, dass den Kindern damit nicht geholfen ist!


